Umsetzung des Digitalpakts Schule erfordert einen ganzheitlichen Ansatz

Spätestens die Erfahrungen aus dem ersten Corona-Lockdown haben gezeigt, dass zur digitalen Bildung mehr gehört, als nur das Verteilen von Laptops oder Tabletts an die Schüler. Vielmehr geht es um Konzepte, wie digitale Technologien den Unterricht sinnvoll unterstützen und verbessern können. Es soll der Grundsatz „Didaktik vor Technik“ oder noch besser „Didaktik dank Technik“ gelten. Klar können dazu auch Tabletts gehören. Aber es geht auch um die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur, von einheitlicher Technik, die zum pädagogischen Konzept passt und einfach zu bedienen ist, und es Bedarf eines geregelten Betriebs mit klaren Zuständigkeiten für eine hohe Verfügbarkeit und eine lange Lebensdauer bei Kosten, die für den Schulträger finanzierbar bleiben.

Für verantwortliche Lehrer, Schulleiter und Schulträger ist die Herausforderung groß, denn durch die Corona-Situation und mehrere Monate Home-Schooling ist der Druck gewachsen. Einfach bedienbare und funktionierende Lösungen müssen her. Dabei müssen die Richtlinien des Datenschutzes beachtet werden. Allerdings ist die Vielfalt der technischen Möglichkeiten groß. Häufig müssen sich Lehrkräfte zusätzlich zu ihrer eigentlichen Arbeit, oft in ihrer Freizeit, darum kümmern.

Auf dem Weg zu einer sinnvollen Digitalisierung gibt es viele Fallstricke. Deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, wo die Stolpersteine liegen und wie Sie diese am besten umschiffen können.

Inhalt:

  1. Konzeption: Bestandsanalyse und ein Technikkonzept, das zu den didaktischen Zielen passt
  2. Ganzheitliche Planung, rechtssichere Ausschreibung/Vergabe und erfolgreiche Integration
  3. Schulung und Betrieb
  4. Fazit: Und worin unterstützt das alles nun konkret Schulen und Schulträger?

Bei der Konzeption fängt der Stress an. Welche Technik möchte man nutzen? Genügen Tabletts für die Schüler, eine Dokumentenkamera und ein digitales Whiteboard im Klassenzimmer? Welche Softwarelösung und welche Cloudlösung will man nutzen? Was will man denn nachher damit im Unterricht machen? Wie soll die Technik den Unterricht voranbringen und wie sieht es mit einer Weiterentwicklung in der Zukunft aus? Welche technischen Lösungen für einen interaktiven, digitalisierten Unterricht gibt es denn überhaupt? Inwiefern sollen die Möglichkeiten geschaffen werden, damit Kinder auch von zu Hause am Unterreicht teilnehmen können (Stichwort „Hybridunterricht“)? Und sind all diese Dinge überhaupt DSGVO konform?

Wer sich in all diese Fragen quasi nebenbei einarbeiten muss, wird niemals einen umfassenden Überblick erlangen können und dann eher dazu zu neigen, Lösungen zu wählen, „die man schon kennt“. Doch diese sind nicht unbedingt optimal für den Unterricht, für die Schüler und das pädagogische Konzept der Schule.

Stolpersteine drohen auch bereits bei der technischen Infrastruktur. Ist die Netzwerk- und WLAN Infrastruktur an der Schule ausreichend? Wie ist die Breitbandversorgung geregelt? Häufig sind Schulen in das IT-Netz der Gemeinde oder der Stadt eingebunden. Welche Geräte in dieses Netzt eingebunden werden dürfen, entscheidet der IT-Verantwortliche der örtlichen Verwaltung. Werden Geräte beschafft, die nicht abgestimmt sind, kann es passieren, dass diese nicht verwendet werden können.

Sinnvolles Vorgehen

Wir empfehlen deshalb bei der ersten Konzeption noch vor dem Förderantrag bereits alle Beteiligten an einen Tisch zu holen: Die Lehrer, die später mit der neuen Technik unterrichten dürfen, Verantwortliche der Schulen wie Schulleitung und Schulträger sowie die örtliche Verwaltung.

In dieser Grundlagen- und Bestandsanalyse geht um Fragen wie:

  • Was soll digitalisiert werden und was soll die Digitalisierung für den Unterricht und die Schüler bringen?
  • Welche Ziele wollen erreicht werden? Welche didaktischen und pädagogischen Konzepte gibt es, die digitalisiert werden sollen?
  • Wie sieht die technische Machbarkeit aus? Wie ist der Zustand der bestehenden technischen Ausstattung der Schule und welche Fördermöglichkeiten gibt es für notwendige Maßnahmen?
  • Gibt es bestehende Mediencurriculums und Medienentwicklungspläne auf die konzeptionell aufgebaut werden kann?

Bereits in dieser Phase ist es sinnvoll, einen Technikberater und Fachplaner hinzuzuziehen, der die didaktischen Anforderungen und aktuelle technische Lösungen kennt, der weiß, wie zukünftige Entwicklungen aussehen, und welche technische Hard-/Software-Pakete für welche Anwendungsfelder geeignet sind. Jemand, der sich auskennt, kann auch sagen, wie die IT-/Netzwerkinfrastruktur und wie ein sinnvolles Datenmanagement aussieht, damit Lehrer und Schüler stets alle benötigten Daten zur Verfügung haben.

Das Ziel in dieser Phase ist es, ein schlüssiges, maximal förderfähiges Konzept im Einklang mit den didaktischen Zielen der jeweiligen Schule zu erstellen. Hier sollte auch der Grundsatz „so standardisiert wie möglich, aber doch so individuell wie notwendig“ gelten. Ein wichtiger Punkt ist auch bereits in dieser Phase die Bewertung der Betriebskosten und notwendigen Ressourcen für den Betrieb der Technologie. Diese Kosten hat der Schulträger die kommenden Jahre zu tragen und sie müssen von Tag 1 an transparent gemacht werden. Mit dieser Grundlage lässt sich dann auch ein erfolgreicher Förderantrag stellen. Ein solches Konzept überzeugt Lehrkräfte, den Schulträger und den Kämmerer in der Verwaltung, die letztlich für bewilligte Gelder und Folgekosten geradestehen müssen.

Ist das Konzept erstellt und sind die Fördergelder bewilligt, kommt es auf eine kostengünstige, zielgerichtete und qualitative Umsetzung an. Dabei geht es um eine ganzheitliche Fachplanung, eine rechtssichere Ausschreibung mit Vergabe und schließlich um die fachgerechte Integration der Technik. Alles Aufgaben, die sich ebenfalls nicht einfach nebenbei machen lassen.

Bei der Fachplanung spielen nicht nur CAD-Zeichnungen und Kabelzugpläne eine Rolle. Wichtig ist auch, die Installation an die Anforderungen in den jeweiligen Klassenzimmern anzupassen. Dazu gehören beispielsweise, dass die Lehrer Ihr Laptops in jedem Klassenraum gleich mit Beamer oder Display verbinden können, dass die Bedienung überall einheitlich ist, dass es klare Regelungen für das Lehrer- und ggf. das Schüler-WLAN gibt, dass Bandbreiten ausreichend zur Verfügung stehen usw.

Bei Ausschreibung und Vergabe warten zudem viele rechtliche Fallstrike auf die Schulen und Schulträger. Die Vergabeordnungen für Leistungen und für Bauleistungen stecken den rechtlichen Rahmen für Ausschreibungen. Durch die aktuellen Entwicklungen gibt es ständige Anpassungen im Vergaberecht und bei begleitenden Vorschriften. Regelmäßig aktualisiertes Fachwissen ist hier gefragt. Das ist äußerst schwierig, wenn man sich nicht täglich damit beschäftigt. Zudem sollten Anforderungen und Pflichtenhefte fachlich klar und eindeutig formuliert sein. Nur so können Integratoren vergleichbare Angebote abgeben, die auch wirklich zu den Ergebnissen führen, die die Schulen haben wollen.

In der Integrationsphase heißt es ebenfalls aufpassen. Denn nicht immer erbringt der Integrator die geforderte Leistung auch vollständig und einwandfrei. Hier ist es wichtig, die Arbeit der Integratoren zu kontrollieren, mit anderen Gewerken abzustimmen und nach Fertigstellung abzunehmen. Sollte es noch Mängel geben müssen diese bei der Abnahme erkannt werden. Je nach Vertrag erlöschen sonst Gewährleistungsansprüche.

Sinnvolles Vorgehen

Auch in dieser Phase ist es sinnvoll, einen herstellerunabhängigen Berater und Fachplaner zur Rate zu ziehen. Dieser kann die Anforderungen aus dem Konzept in eine professionelle Planung und dann auch in einen eindeutigen und rechtssicheren Ausschreibungstext übersetzen. Er hat die Pläne selbst erstellt und die Anforderungen für die benötige technische Ausstattung genau definiert. So erhalten Schulen vergleichbare Angebote von Fachfirmen und Integratoren. Der Fachplaner kann dabei abschätzen, welche Angebote realistisch sind und ob irgendwo versteckte Kosten lauern. Das hilft Sachkostenträgern bei der Auswahl des geeigneten Installationspartners.

In der Bauphase dient der Fachplaner als Vertreter der Schule bzw. des Schulträgers gegenüber dem Integrator und anderen ausführenden Gewerken. Als letzte Punkte der erfolgreichen Umsetzung stehen die Abnahme und somit die Qualitätssicherung für die beschaffte Technologie. Hier prüft der Fachplaner, ob alles richtig und in der gewünschten Qualität umgesetzt wurde und veranlasst eventuelle Nachbesserungen durch den Integrator. Auf diese Wiese stellt die Abnahme sicher, dass die Technik auch nach Tag 1 des Regelbetriebs sauber funktioniert.

Die beste Technik bringt nichts, wenn sie nicht benutzt wird. Sei es, weil Lehrer Berührungsängste haben oder weil sie neue Nutzeroberflächen nicht kennen bzw. keine ausreichende Einweisung bekommen haben. Hier sind Schulungen für alle Lehrkräfte sinnvoll, die mit der neuen Technologie arbeiten werden. Schließlich geht es darum, dass die Lehrkraft die Technologie beherrscht und optimal für Ihre didaktischen Ziele einsetzen und nutzen kann. Zudem mag sich niemand vor den Schülern blamieren. Viele Digitalisierungsprojekte scheitern auch, weil die eingesetzte Technik irgendwann nicht mehr funktioniert und niemand weiß, wie sie gewartet werden sollen bzw. wer dafür zuständig ist. Jede Lehrkraft muss wissen, an wen sie sich bei Fragen und Schwierigkeiten wenden soll, jederzeit.

Sinnvolles Vorgehen

Das Ziel der dritten Phase sind zielgruppenorientierte Schulungen und einheitliche Prozesse und Verantwortlichkeiten für den Betrieb der Systeme. Das Thema Schulung ist mindestens genauso wichtig, wie die Auswahl der richtigen Hard- und Software. Zur Einführung der neuen Lehrtechnik gehört Training für Lehrkräfte vor Ort sowie die Schulung von Multiplikatoren und „Power-Usern“. So wird sichergestellt, dass die Nutzer optimal im Umgang mit den Geräten geschult sind und die Akzeptanz der User erhöht wird. Denn nur Geräte, die (gerne) genutzt werden lohnen sich auch.

Und zu guter Letzt stellt sich immer die Frage nach dem Betrieb. Um den Betrieb zu vereinfachen empfiehlt es sich, ein Betriebsmodell zu erstellen, um einheitliche Prozesse und Kanäle bei Fehlermeldungen und der Fehlerbehebung zu haben. Zudem können so auch die Pflichten und Aufgaben von Dienstleistern festgelegt werden. So weiß jeder, der in den Betrieb involviert ist, was er zu tun hat und an wen er sich wenden muss. Außerdem hat der der Kostenträger von Beginn an Transparenz über die zukünftig entstehenden laufenden Betriebskosten und über Personalressourcen, die er für den zukünftigen Betrieb der Technologie bereitstellen muss.

Schulen und Schulträger müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Umsetzung des Digitalpakts Schule sie vor eine große Zeit- und Ressourcen-Herausforderung stellt. Diesem Problem kann man entgegenwirken, wenn man geschultes Fachpersonal beauftragt, das einen klar definierten Anteil der Umsetzung nach den Wünschen der jeweiligen Schule oder des Schulträgers übernimmt.

Der Einsatz von Fachleuten, die mit einem ganzheitlichen Ansatz arbeiten, behebt auch ein zweites Problem, nämlich die Frage nach der unverzichtbaren technischen Kompetenz. Zeit, sich diese Kompetenz anzueignen, fehlt oftmals bei den Lehrern und auch die Kreismedienzentren können nur bedingt helfen, da nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen bzw. auch sie nicht in allen Bereichen wie z. B, bei der Beschaffung unterstützen können.

Die Auswahl der IT-Infrastruktur, der IT-Geräte und der Medientechnik, die Beschaffung und das Ausschreibungs-Management, die technische Abnahme und Qualitätssicherung stellen Schulen und Schulträger vor eine große Herausforderung. Und auch der Betrieb muss gewährleistet sein und auf Dauer reibungslos funktionieren. Deshalb ist ein ganzheitliches Vorgehen mit einem erfahrenen Partner an seiner Seite der beste Weg, um den Digitalpakt Schule erfolgreich umzusetzen.

Autoren: Martin C. Wagner, Head of Marketing macomGROUP und Monica Wagner, Assistenz Marketing macom GROUP