Ziemlich genau zwei Jahre sind mittlerweile vergangen, seitdem auch der Bundesrat nach dem Bundestag der Änderung des Grungesetzartikels 104c zugestimmt hat. Diese Grundgesetzänderung hat es erst möglich gemacht, dass die Bundesregierung wie zugesagt 5 Mrd. Euro in die Digitalisierung der allgemeinbildenden Schulen investieren kann.
Zwei Jahre, in denen viel sehr geredet und auch schon manche Dinge umgesetzt wurden. Wir, als externer Begleiter der Schulen und Schulträger, aber auch die Schulen und Schulträger sowie das pädagogische Fachpersonal konnten Erfahrungswerte in der Umsetzung sammeln und lernen, welche Stolpersteine auf dem Weg liegen und wie wir diese gemeinsam aus dem Weg räumen können.